Punkt 12. Diskussion und Beschlussfassung zur Übernahme des Bauersees
Rainer Vogel erklärte, dass im Bauausschuss und im Hauptausschuss der Übernahme zugestimmt worden sei.
Es gab mal wieder eine allgemeine Diskussion ohne Mikrofon, ohne Rücksicht au die Besucher. Der Vorsitzende Bronsert schafft es nicht, die Quatschbude zu bändigen. Edgar Gutjahr fragte nach dem dritten Grundstück am Bauersee, ob es dazu eine Entscheidung gab. Die Antwort von Herrn Löwe war unverständlich.
Stefan Grams (WBF) fragte nach der Grunderwerbssteuer, ob da der Gemeinde Kosten entstehen, und bezog sich dabei auf einen Zeitungsartikel.
Der Bürgermeister erklärte, dass in den Schreiben immer von kostenfrei die Rede war. Er könne ja mal nachfragen, wegen der Grunderwerbssteuer, aber es steht ja immer viel in der Zeitung.
Wilhelm Diener (FDP/EB) wollte wissen, falls Grunderwerbssteuer anfällt, um welche Summe es sich handeln würde und ob der Kämmerer darüber Bescheid wisse.
Michael Hauke (Unser Woltersdorf) merkte an, dass in dem Beschluss nichts vom Kauf steht, deshalb können ja keine Steuer anfallen. Außerdem wollte er wissen, ob es für die Anwohner am Bauersee irgendwelche Veränderungen geben werde. Der Bürgermeister antwortete, dass es im Moment keine Änderung geben würde. Michael Hauke fragte nach dem Rest der Grundstücke am Bauersee. Der Bürgermeister meinte, dass dies ein Biotop sei und es sei im Moment nichts weiter geplant, als ein Zugang für die Öffentlichkeit zu schaffen. Die Übernahme sei kostenfrei.
Der Vorsitzende wurde aktiv und verlas den Beschluss das Angebot anzunehmen. Schon klappte es wieder nicht mit der Abstimmerei. Aber irgendwie bekam Bronsert es dann doch noch zusammen, dass der Beschluss angenommen wurde. Ihm fiel dann doch noch auf, dass es noch einen Tagesordnungspunkt gab und machte weiter.
Punkt 13. Diskussion und Beschlussfassung über die Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrates der Gemeindewohnungsbaugesellschaft Woltersdorf mbH
Askell Kutzke, Wilfried von Aswegen und der Bürgermeister erklärten sich für befangen und nahmen an der Aussprache nicht teil.
Gerd Tauschek erklärte, dass es sich hier um eine Aufwandsentschädigung in der bestehenden Satzung geht. Es gibt nur diese Satzung aus 2002, die weiter benutzt werden sollte, bis die überarbeitete Fassung vorgelegt werden kann. Zurzeit gibt es aber brennendere Dinge als diese Aufwandsentschädigung.
Sie kamen nach kurzer Diskussion zu der Beratung zu dem Beschluss, dass die Fassung aus 2002 weiter gültig sei.