Hannes Langen, Amtsleiter für Ordnung und Sicherheit und Bauamtsleiter hat in der gestrigen Gemeindevertretersitzung, als dieses Thema zur Sprache kam, die Abgeordneten falsch informiert.
Er sagte, dass das Abpumpen von Grundwasser genehmigungsfrei sei und er deshalb keinen Gund für ein Eingreifen habe. Das ist aber eine falsche Aussage! Richtig ist, Grundwasser darf ohne Genehmigung höchstens bis 30 Tage abgepumt werden. Hier wird also seit mindestens 60 und höchstens 90 Tagen das Grundwasser illegal (falls keine Genehmigung vorhanden ist) in den Bauersee gepumpt.
Warum hat Hannes Langen hier durch Weglassen die Gemeindevertretung belogen?
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Es gibt eine erlaubnisfreie Grundwasserentnahme (§46 Abs. 1WHG und §55 BbgWG) z.B. als Grundwasserabsenkung bei einer Baumaßnahme in geringen Mengen (maximal 10m3/h), für einen vorübergehenden Zweck. Diese darf nicht länger als 30 Tage erfolgen.